17.08.2026 - Importerleichterungen für Mais zu Futterzwecken
Vom 15. August bis 31. Oktober 2026 kann frischer oder silierter Mais mit einem Trockensubstanzgehalt von maximal 60 % zu einem reduzierten Grenzabgabensatz von Fr. 0.–/100 kg brutto in die Schweiz importiert werden. Damit sollen insbesondere Tierhaltungsbetriebe bei der Beschaffung von Silomais unterstützt und Reserven für die Winterfütterung ermöglicht werden. Die Massnahme erfolgt auf Antrag des Schweizer Bauernverbandes.
Für Heu und Grassilage sind die Grenzbelastungen bereits aufgehoben. Die Importe müssen ordnungsgemäss beim Zoll angemeldet werden und erfordern eine Generaleinfuhrbewilligung von réservesuisse.
Weiter zur Medienmitteilung vom BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit)