Übernahme

Die Übernahmebedingungen für Brot- und Futtergetreide, Eiweisspflanzen und Ölsaaten wurden unter Koordination der swissgranum mit der Branche erarbeitet und werden jährlich genehmigt. Die Übernahmebedingungen beeinhalten die wichtigsten Parameter zur Übernahme von inländischem Getreide und Ölsaaten. Dazu enthalten die Übernahmebedingungen die Grenzwerte und empfohlenen Maximalwert für Mykotoxine im Getreide.

Die Übernahmebedingungen finden Sie auf der Seite der swissgranum (unter Richtlinien).

Richtpreise

In der swiss granum Kommission "Markt-Qualität Getreide" werden jährlich die Richtpreise für Brot- und Futtergetreide sowie Eiweisspflanzen definiert. Beim Brotgetreide wird der Ernterichtpreis in der Regel Ende Juni fixiert und beim Futtergetreide im Frühjahr.

Die aktuellen Richtpreise finden Sie auf der Seiter der swissgranum (unter Marktzahlen).